Wettbewerbe
Jedes Jahr stehen auf Kreis-, Stadt- und Landesverbandsebene Wettbewerbe und sportliche Veranstaltungen an, an denen sich die Jugendfeuerwehren beteiligen.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir euch einen Eindruck über die Vielfalt der Jugendfeuerwehr-Wettbewerbe vermitteln und euch auch die "Spielregeln" näherbringen.
Daneben stellen wir euch das Bewerterteam sowie die Abnahmeberechtigten für die Leistungsspange vor und geben noch allgemeine Tipps und Hinweise rund um den Bereich Wettbewerbe.
Zur Zeit unterstützen knapp 40 Kameradinnen und Kameraden aus dem gesamten Land den Fachbereichsleiter Wettbewerbe sowie die Fachbereichsleiter auf Kreis- und Stadtverbandsebene. Somit ist sichergestellt, dass bei den einzelnen Wettbewerben eine ausreichende Anzahl an Bewertern vorhanden ist.
Voraussetzung für die Bewertertätigkeit ist, dass sich die Bewerter regelmäßig fortbilden. Hierfür wird jährlich ein Seminar durch die SHJF ausgerichtet.
Bewerterkonzept
Der Landesjugendfeuerwehrausschuss hat in seiner Onlinesitzung am 06. Februar 2021 ein Bewerterkonzept beschlossen. Dieses regelt u. a. die Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, um als offizieller Bewerter bei Leistungsspangenabnahmen eingesetzt zu werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgeführt. Das vollständige Konzept liegt auch den Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwarten vor.
Mindestqualifikation:
Um eine fachkundige Bewertung vornehmen zu können sind mindestens erweiterte Grundkenntnisse/Erfahrungen im Bereich der FwDV 3 vorzuhalten. Dieses setzt die Mindestqualifikation "Truppführer" inkl. einer adäquaten Erfahrungszeit voraus, wünschenswert ist die Qualifikation "Gruppenführer".
Darüber hinaus sind Erfahrungen in der Jugendarbeit (z.B. Betreuer, Jugendfeuerwehrwart) zweckmäßig.
Vor der Aufnahme der Bewertertätigkeit ist ein Probejahr vorgesehen, an deren Ende der FBL Wettbewerbe (Land) eine Einschätzung zur Eignung abgibt.
Schulungen:
Zur Sicherstellung einer ausreichenden theoretischen Qualifikation der Bewerter ist die Teilnahme an Schulungen obligatorisch. Da seitens der SHJF aktuell nur eine Schulung im Jahr angeboten wird, muss grds. davon ausgegangen werden, dass eine jährliche Teilnahme nicht immer gewährleistet ist. Daher hat ein Bewerter innerhalb von zwei Jahren an mindestens einer Schulung teilzunehmen, um seine theoretische Qualifikation zum Bewerter zu erhalten. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann der Bewerter nicht aktiv eingesetzt werden!
Mindestanzahl an Bewertungen/praktische Wissensvertiefung:
Zur Sicherstellung einer ausreichenden praktischen Qualifikation der Bewerter ist die Teilnahme an Abnahmen obligatorisch. Um dieses zu erhalten, die Bewerter jedoch nicht über Gebühr zu beanspruchen, sollte jeder Bewertern an drei Abnahmen teilnehmen, wobei (jeweils in Absprache mit den Kreis-/Stadtverbänden) grds. auch eine höhere Anzahl möglich ist. Angerechnet werden Tätigkeiten als Bewerter beim Bundeswettbewerb/CTIF auf Kreis- und Landesebene sowie Tätigkeiten als Bewerter bei Leistungsspangenabnahmen.