Leistungsspange
Gesellenbrief der Jugendfeuerwehr
Die Leistungsspange bezeichnet man auch als Gesellenbrief der Jugendfeuerwehr. Sie spiegelt nämlich die Leistungen und das Wissen wieder, welches sich die Mitglieder der Jugendfeuerwehr im Laufe ihrer Dienstzeit erarbeitet haben.
Im Nachfolgenden geben wir einen kleinen Überblick zum Ablauf einer Leistungssangenabnahme. Gleichzeitig gibt es aber auch "Spielregeln", die zwingend einzuhalten sind, um überhaupt zur Leistungsspangenabnahme zugelassen zu werden.
Organisatorisches zur Anmeldung
Seit dem Jahr 2019 gibt es einige organisatorische Änderungen bei der Anmeldung und dem Ablauf.
Die Anmeldung der Gruppe zur Leistungsspange muss bis vier Wochen vor der Abnahme dem Fachbereichsleiter Wettbewerbe auf Landesebene vorliegen. Zur Anmeldung gehört
- Bereitstellung der vollständig ausgefüllten Anmeldedatei im Originalformat der Homepage
- Einreichung der Ausweise inkl. Ersatzperson im Original - alternativ als lesbare Kopie (Vor- und Rückseite) per Mail - maximale Mailgröße 10MB
- Besonderheiten (z.B. Einschränkungen) der Teilnehmer sind zu benennen
Bei bereits angemeldeten Gruppen können evtl. kurzfristig auftretende Gegebenheiten grundsätzlich auch innerhalb der vier-Wochen-Frist mit dem Fachbereichsleiter auf Landesebene erörtert werden. Hierunter fallen beispielhaft Ummeldungen innerhalb der angemeldeten Gruppe, jedoch nicht die Neuan-/Nachmeldung einer Gruppe. Der Dienstweg über den Fachbereichsleiter Wettbewerbe auf Kreisebene bzw. den Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwart ist hierbei unbedingt einzuhalten.
Am Abnahmetag sind die Wettbewerbsunterlagen durch die Gruppen innerhalb der Anmeldezeiten (i.d.R. 08.00 Uhr - 09.30 Uhr) in Empfang zu nehmen. In diesem Zeitfenster können auch Änderungen bzw. Korrekturen bei der Wettbewerbsgruppe (maximal 3) erfolgen.
Sofern durch den Ausrichter kein Begrüßungsantreten gewünscht ist, erfolgt nach der Platzabnahme direkt die Leistungsspangenabnahme, sobald die Gruppen ihre Unterlagen in Empfang genommen haben. Ebenfalls obliegt es dem Ausrichter, ob eine zentrale Abschlussverleihung oder eine laufende Verleihung der Leistungsspangen nach erfolgreicher Teilnahme durchgeführt wird. Entsprechende Hinweise sind der Einladung des Ausrichters zu entnehmen.
Einsprüche sind zeitnah nach der absolvierten Übung beim Abnahmenberechtigten einzulegen, die Widerspruchsfrist endet mit dem Antreten zur Verleihung der Leistungsspange.
Und noch eine Bitte im Interesse aller Gruppen: arbeitet zügig die einzelnen Stationen ab, damit sich die Abnahme nicht unnötig in die Länge zieht.