Juleica Lehrgang JF 25/23
In diesem Lehrgang lernst du die Grundqualifikationen der Jugendarbeit kennen.
Zielgruppe:
Mitgliedschaft/Tätigkeit in einer Jugendfeuerwehr in Schleswig-Holstein Mindestalter 16 Jahre.
Inhalte:
> Rollen und Funktionen ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit
> Unfallverhütung und Unfallversicherungsschutz in der Jugendfeuerwehr
> Geschlechtsspezifische Sozialisation & Sexualpädagogik
> Rechtliche Fragen der Jugendarbeit & Öffentliche Förderung
> Umgang mit Medien
Der Lehrgang ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Jugendleitercard (JuleiCa) nach § 23 JuFöG. Er entspricht der
Grundausbildung gemäß „Landesverordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren der Freistellung sowie der
Erstattung des Verdienstausfalls für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit“ vom 4. März 1999.
Eigenanteil:
Es sind keine eigenen Beiträge zu leisten. Die Kosten werden durch das
Jugendfeuerwehrzentrum Schleswig Holstein und durch Fördermitteln des Ministeriums für
Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Eine Freistellung gemäß der Freistellungsverordnung ist möglich.
Der Antrag hierauf muss 14 Tage vor der Maßnahme gestellt werden!
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldungen zu diesem Lehrgang erfolgt beim jeweiligen Kreis- oder Stadtfeuerwehrverband. Den Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden stehen quotierte Lehrgangsplätze zur Verfügung. Eine feste Anmeldungen zu bestimmten Terminen ist in aller Regel nicht möglich!
Die örtliche Wehrführung ist bei einer Anmeldung in Kenntnis zu setzen.
Programm
Zeiten:
Montag, 9 Uhr bis Freitag gegen 14.30 Uhr. Auch in den Abendstunden finden Unterrichtseinheiten statt.
Details
P.-H.-Eggers-Straße 22
24768 Rendsburg